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   OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00   

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https://dejure.org/2000,4100
OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00 (https://dejure.org/2000,4100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2000 - 3 Ws 37/00 (https://dejure.org/2000,4100)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2000 - 3 Ws 37/00 (https://dejure.org/2000,4100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • nomos.de PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 268a, 453 StPO; §§ 56 a ff. StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung/selbständige Beschlussfassung/Nachtragsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährliche Körperverletzung; Bewährung; Bewährungsüberwachung; Strafaussetzung; Nachholung; Bewährungsbeschluss; Einfache Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § ... 453 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 453 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 453 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 268 a; ; StPO § 268 a; ; StPO § 453; ; StGB § 56 e; ; StGB § 56 b; ; StGB § 56 c; ; StGB § 56 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268a
    Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 268a, 453 StPO; §§ 56 a ff. StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung/selbständige Beschlussfassung/Nachtragsentscheidung

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 2 Ns 440 Js 27028/98
  • OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Vor allem ergibt sich dieser Zusammenhang aber daraus, dass die Frage, ob die Verurteilung als solche im Zusammenwirken mit Weisungen und Auflagen eine günstige Prognose rechtfertigt, oftmals entscheidend dafür ist, ob die Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt angeordnet werden kann (s. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO 2. Aufl. § 268 a Rdnr. 4).

    Solche nachträglichen Entscheidungen können nur dann ergehen, wenn sich entweder die objektive Situation geändert hat oder das Gericht von schon vorher bestehenden Umständen erst nachträglich erfahren hat oder sich bekannte Umstände durch neue Einsichten anders darstellen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126; LG Freiburg/Br., MDR 1992, 798).

  • OLG Hamm, 24.04.1992 - 2 Ws 122/92

    Berufungsgericht; Anordnende Entscheidung; Bewährungszeit; Auflagen; Weisungen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Mit Erlass des Berufungsurteils, durch das ein erstinstanzliches Urteil abgeändert oder die Berufung als unbegründet verworfen wird (also nicht in den Fällen der §§ 322 Abs. 1 Satz 2, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO), entfällt der Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts (s. OLG Düsseldorf, NJW 1956, 1889; OLG Hamm, MDR 1992, 989).

    d) Daher war aus Gründen der Klarheit die gesetzliche Mindestdauer der Bewährungszeit von zwei Jahren festzustellen (vgl. LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 1992, 798; OLG Hamm StV 1993, 121).

  • LG Freiburg, 27.04.1992 - II Qs 41/92
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Solche nachträglichen Entscheidungen können nur dann ergehen, wenn sich entweder die objektive Situation geändert hat oder das Gericht von schon vorher bestehenden Umständen erst nachträglich erfahren hat oder sich bekannte Umstände durch neue Einsichten anders darstellen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126; LG Freiburg/Br., MDR 1992, 798).

    d) Daher war aus Gründen der Klarheit die gesetzliche Mindestdauer der Bewährungszeit von zwei Jahren festzustellen (vgl. LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 1992, 798; OLG Hamm StV 1993, 121).

  • OLG Köln, 30.04.1991 - 2 Ws 166/91
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Diese Auffassung, für die spricht, dass eine effektive Bewährungsüberwachung durch die Erteilung von Weisungen erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht wird, vertreten auch die Oberlandesgerichte Koblenz (MDR 1981, 423), Köln (NStZ 1991, 453) und Düsseldorf (MDR 1982, 1042).
  • LG Kempten, 15.09.1977 - 2 Qs 210/77
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    d) Daher war aus Gründen der Klarheit die gesetzliche Mindestdauer der Bewährungszeit von zwei Jahren festzustellen (vgl. LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 1992, 798; OLG Hamm StV 1993, 121).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1982 - 3 Ws 822/82
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der vom erkennenden Gericht vorgesehene Inhalt des Bewährungsbeschlusses aus den Urteilsgründen ergibt, da es sich in diesem Fall nicht um eine "neue" Beschlussfassung, sondern lediglich um die Dokumentation einer bereits vom zuständigen erkennenden Gericht getroffenen Entscheidung handelt (so auch OLG Frankfurt/M., StV 1983, 24; Engelhardt in Karlsruher Kommentar StPO 4. Aufl., § 268 a Rdnr. 9; KMR-Paulus § 453 Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 4 Ss 73/99
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    c) Die Nachholung eines versehentlich unterlassenen Bewährungsbeschlusses ist daher unzulässig (so jetzt auch OLG Düsseldorf, B.v. 03.05.1999 - 4 Ss 73/99).
  • OLG Koblenz, 18.12.1980 - 1 Ss 546/80
    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
    Diese Auffassung, für die spricht, dass eine effektive Bewährungsüberwachung durch die Erteilung von Weisungen erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht wird, vertreten auch die Oberlandesgerichte Koblenz (MDR 1981, 423), Köln (NStZ 1991, 453) und Düsseldorf (MDR 1982, 1042).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    Dem gegenüber wird der Erlass eines nachträglichen Bewährungsbeschlusses von anderen nur mit der Einschränkung für zulässig erachtet, dass die Entscheidung über die Modalitäten der Bewährung aufgrund entsprechender näherer Ausführungen in den Urteilsgründen zur Dauer der Bewährungszeit sowie zu Art und Umfang von Weisungen und Auflagen nachvollzogen werden kann (OLG Frankfurt StV 1983, 24; OLG Dresden NJ 2001, 323, 324; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 268a, Rn. 9; Horn in: Systematischer Kommentar zum StGB, 8. Auflage, § 56, Rn. 34; Voll in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, Kommentar zur StPO, 8. Auflage, § 268a, Rn. 8).
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 86/07

    Nachholbarkeit eines versehentlich unterbliebenen Bewährungsbeschlusses;

    Entscheidet das Berufungsgericht über die Berufung in der Sache, so entfällt der ursprüngliche Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 268 a Rdnr. 2; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 268 a Rdnr. 1; OLG Dresden NJ 2001, 323).
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